Softwarepatente gefährden logische Rätsel

Derzeit sind Patente auf Software in Europa nicht zugelassen. Es gibt aber immer wieder Initiativen, die versuchen entsprechende Gesetze im Europäischen Parlament durchzudrücken. Dies würde bedeuten, dass sich reiche Firmen Rätselarten patentieren lassen könnten, die dann der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung ständen. Für CrocoPuzzle würde dies möglicherweise das Ende bedeuten.

Das europäische Recht sieht derzeit nicht vor, dass Software patentiert werden kann. Dies ist auch gut so, denn Software ist bereits durch das Urheberrecht mehr als ausreichend geschützt und benötigt den zusätzlichen Schutz durch das Patentrecht nicht.

Durch die Einführung von Softwarepatenten bekämen aber große Unternehmen die Möglichkeit, kleine Unternehmen, die sich die Patente nicht leisten können, aus dem Markt zu drängen.

Ungeachtet dessen erteilt das Europäische Patentamt (unserer Meinung nach widerrechtlich) Tausende von Softwarepatenten - die derzeit zwar nutzlos sind - die aber eine Art Damoklesschwert für die Softwareindustrie darstellen. Unter diesen Patenten befindet sich auch ziemlicher Unsinn, so zum Beispiel ein Patent auf einen Fortschrittsbalken, der angibt, wie viel Prozent einer Arbeit ein Computer bereits geleistet hat, oder die Konvertierung von Windowsdateinamen in DOS-Dateinamen.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Softwarepatente auch Rätselarten umfassen würden. Konkret bedeutet dies, dass diverse Rätselarten nicht mehr frei benutzt werden können. Dies würde im Bereich der Rätsel eine deutliche Innovationsbremse sein, und damit den Zweck von Patenten, nämlich Innovationen zu ermöglichen, komplett aushebeln.

Derzeit ist es so, dass einzelne Rätsel durch das Urheberrecht geschützt sind. Das Überraschungsrätsel von 26. Januar 2009 darf also ohne Zustimmung von uns nirgendwo sonst veröffentlicht werden. Gleiches gilt natürlich auch für die Rätsel im Denksel und die meisten anderen Rätsel1). Nicht geschützt ist jedoch die Rätselart. Wenn wir also ein neues Dinosaurierrätsel erfinden würden, dürfte jeder, der mag, eigene Dinosaurierrätsel erfinden und veröffentlichen.2)

Inzwischen wurde versucht, auf anderem Wege Schutz auf Rätselarten zu erreichen. So hat sich die moses. Verlag GmbH eine Wort-/Bildmarke auf den Begriff Ken Ken eintragen lassen. Auch der Begriff Sudoku wurde als Wort-/Bildmarke geschützt, allerdings nur auf Süßigkeiten (von der HARIBO GmbH & Co. KG) und auf Mineralwasser- und Biergetränken (von der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG)3).

CrocoPuzzle spricht sich auch gegen diesen Art des Schutzes aus, da dies dazu führt, dass neue Namen für die Rätselarten erfunden werden müssen (bei uns heißen Ken Ken beispielsweise Basic) und dadurch mehr Verwirrung entsteht. Ob es derzeit bereits Softwarepatente auf Rätselarten gibt, ist uns nicht bekannt, aber es könnte so sein, und damit sind wir wieder beim schon oben erwähnten Damoklesschwert.

Was kann man tun?

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient nur der allgemeinen Information und kann keine juristische Beratung ersetzen. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für Handlungen, die auf Grundlage dieser Angaben unternommen werden.

1) Damit das Urheberrecht greift, muss das Rätsel eine gewisse Schaffens­höhe erreicht haben. Das Rätsel "Was gibt 2+2?" ist damit sicherlich nicht geschützt.

2) Es gibt Leute, die sind hier anderer Meinung und sehen eine Rätselart genauso an, wie eine Spielanleitung. Im Falle einer Spielanleitung war aber bereits ein Gericht der Meinung, dass diese nicht schützbar sei. Unsere Meinung hierzu ist, dass eine Rätselart keine Spielanleitung darstellt, dass Spielanleitungen durch das Urheberrecht geschützt sein sollten und Rätselarten nicht.

3) Bei der Suchmaske von DPINFO Ken Ken bzw. Sudoku eingeben.